Wie funktioniert CL – Collaborative Law?
Collaborative Law, oder wie wir im deutschen Sprachgebrauch auch sagen "Kooperative Praxis" ist ein
außergerichtliches Konfliktlösungsmodell zur Erarbeitungeinvernehmlicher Lösungen.
Ähnlich wie bei der Mediation wird versucht, die Interessen und Bedürfnisse sämtlicher beteiligten Parteien zu
berücksichtigen. Im Gegensatz zur Mediation gibt es beim CL-Verfahren keinen neutralen Vermittler (Mediator/in),
stattdessen hat jede Konfliktpartei eine/n mediativ geschulte/n Rechtsanwalt/in als ihre/n Vertreter/in zur Seite. Die
Konfliktbearbeitung erfolgt von Anfang an in einem Team von Experten/innen, die je nach Lage des Falles beigezogen
werden. Dazu zählen Vertreter/innen der psychosozialen Berufe, wie Psychotherapeutenlinnen, Coaches, aber auch Vermögens-
und Unternehmensberater/innen, Steuerberater/innen und Experten/innen aus anderen Berufsgruppen.
Am Beginn des Verfahrens werden die Konfliktfelder festgelegt, die bearbeitet werden müssen. In Absprache mit den
Klienten/innen wird entschieden, welche Experten/innen beigezogen werden. Die Konfliktbearbeitung erfolgt dann
Schritt für Schritt, wodurch von starren Rechtspositionen abgegangen werden kann. Es wird für alle
Konfliktparteien eine tragfähige und zukunftsorientierte Lösung gesucht. Das Verfahren ist darüber hinaus vom
Grundsatz der Offenheit getragen.
Bei Familienkonflikten (Scheidung, Trennung von Lebensgemeinschaften, Generationenkonflikte), in denen auch Kinder betroffen
sind, arbeitet ein neutraler Kindercoach mit den Kindern auf der Grundlage eines Auftrages beider Eltern.
Damit kann die konkrete Situation der Kinder mit ihren Bedürfnissen besser berücksichtigt werden. Die Ergebnisse werden
vom neutralen Kindercoach mit den Eltern besprochen. Die Entscheidungsverantwortung bleibt daher ausschließlich in der
Hand der Eltern.
Abgrenzung zum Gerichtsverfahren.
Sollten die Konfliktparteien im Rahmen dieses CL-Verfahrens, aus welchen Gründen auch immer, keine einvernehmliche
Lösung finden, dürfen die beteiligten Rechtsanwälte/innen in einem allfälligen, die gleiche Sache betreffenden
Gerichtsverfahren die Parteien nicht vertreten. Damit wird die kooperative Grundhaltung während des außergerichtlichen
CL-Verfahrens unterstrichen.
Auch alle andere,n am CL-Verfahren beteiligten Experten/innen dürfen in einem allfälligen späteren Gerichtsverfahren
nicht Zeugen/innen oder Gutachter/innen sein.
Die weitreichenden Erfahrungen aus USA, Kanada und Großbritannien, wo dieses Modell schon seit längerem praktiziert
wird, zeigen, dass beinahe alle Fälle zu einer außergerichtlichen und gemeinsamen Lösung führen, sofern sich
die Parteien einmal zu dieser Art der Konfliktlösung entschieden haben.
Das Expert/innen-Team von www.collaborativelaw.eu
Wirtschaftsprüfer/innen und Steuerberater/innen
- Peter Bittermann
- KRin Maga. Christine Hapala
- Dr. Harald Weiler
Rechtsanwälte/innen
- Dr. Brigitte Birnbaum
- Dr. Michael Czinglar
- Mag. Anna-Maria Freiberger
- Dr. Alfred Kriegler
- Dr. Christoph Leon
- Dr. Friedrich Schwarzinger
- Mag. Doris Steinhausen
- Dr. Eva Wexberg
Psychotherapeuten/innen
- DSA Ingrid Farag, MAS
- Dr. Herbert Gröger
- Susanne Hackl
- Mag. Veronika Richter
- DSA Sabine Sommerhuber
- Luigi Trenkler
- Dr. Carmen Unterholzer
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