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wirtschaftsmediation & collaborative law


wirtschaftsmediatorin christine hapala

Kurzinformation

Was ist Mediation?

Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren. Der Mediator/die Mediatorin vermittelt auf relativ einfache und zeitsparende Art zwischen den KonfliktpartnerInnen.
In Gerichtsverfahren wird der Konflikt stets vergangenheitsbezogen aufgerollt. Die Mediation bemüht sich, zukunftsorientiert eine Gewinnsituation für beide KonfliktpartnerInnen zu finden. Die Parteien sind immer eigenverantwortlich.

Wie und was macht der Mediator/die Mediatorin?

MediatorInnen sind keine Richter oder Schiedsrichter, sie sind VermittlerInnen. Sie lenken die Verhandlungen zwischen den Kontrahenden dahin, dass die Streitenden aktiv Lösungen suchen und somit das Ergebnis von allen getragen wird. Das heisst, die MediatorInnen bieten keine Lösungen, sondern sind ProzessbegleiterInnen und -leiterInnen. Sie sind neutral und allparteilich, der Verschwiegenheit verpflichtet und für den Prozess verantwortlich.

Wie ist der Ablauf einer Mediation?

  • Kontaktaufnahme
  • Abschluss einer Mediationsvereinbarung
  • Die inhaltlichen Themen und Positionen werden festgelegt
  • Konfliktanalyse: was sind die eigentlichen Interessen und Bedürfnisse?
  • Kreative Suche nach Lösungen (Optionen)
  • Lösungsmöglichkeiten werden bewertet
  • Einvernehmliche und bindende Regelung wird erarbeitet

Was sind die Vorteile einer Mediation?

  • Win-Win Situation, niemand verliert - kein "fauler" Kompromiss
  • wirtschaftlich
  • vertraulich
  • Gesicht wird gewahrt
  • lösungs- und zukunftsorientiert
  • freiwillig
  • Zusammenarbeit ist wieder möglich

Welche praktischen Anwendungsfelder gibt es in der Wirtschaftsmediation?

  • Konflikte mit Kunden, Lieferanten und Verbrauchern
  • Konflikte zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern
  • Konflikte bei Unternehmensnachfolge
  • Spannungen zwischen Mitarbeitern, Vorgesetzten, Teams und Abteilungen
  • Spannungen zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer
  • Konflikte in Familienunternehmungen
  • Konflikte bei Umstrukturierungsprozessen, Übernahmen
  • Konflikte zwischen Mietern und Vermietern
  • Streitigkeiten zwischen Nachbarn
  • Schadenersatzstreitigkeiten

Wie funktioniert CL – Collaborative Law?

Collaborative Law, oder wie wir im deutschen Sprachgebrauch auch sagen "Kooperative Praxis" ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsmodell zur Erarbeitungeinvernehmlicher Lösungen.

Ähnlich wie bei der Mediation wird versucht, die Interessen und Bedürfnisse sämtlicher beteiligten Parteien zu berücksichtigen. Im Gegensatz zur Mediation gibt es beim CL-Verfahren keinen neutralen Vermittler (Mediator/in), stattdessen hat jede Konfliktpartei eine/n mediativ geschulte/n Rechtsanwalt/in als ihre/n Vertreter/in zur Seite. Die Konfliktbearbeitung erfolgt von Anfang an in einem Team von Experten/innen, die je nach Lage des Falles beigezogen werden. Dazu zählen Vertreter/innen der psychosozialen Berufe, wie Psychotherapeutenlinnen, Coaches, aber auch Vermögens- und Unternehmensberater/innen, Steuerberater/innen und Experten/innen aus anderen Berufsgruppen.

Am Beginn des Verfahrens werden die Konfliktfelder festgelegt, die bearbeitet werden müssen. In Absprache mit den Klienten/innen wird entschieden, welche Experten/innen beigezogen werden. Die Konfliktbearbeitung erfolgt dann Schritt für Schritt, wodurch von starren Rechtspositionen abgegangen werden kann. Es wird für alle Konfliktparteien eine tragfähige und zukunftsorientierte Lösung gesucht. Das Verfahren ist darüber hinaus vom Grundsatz der Offenheit getragen.

Bei Familienkonflikten (Scheidung, Trennung von Lebensgemeinschaften, Generationenkonflikte), in denen auch Kinder betroffen sind, arbeitet ein neutraler Kindercoach mit den Kindern auf der Grundlage eines Auftrages beider Eltern.

Damit kann die konkrete Situation der Kinder mit ihren Bedürfnissen besser berücksichtigt werden. Die Ergebnisse werden vom neutralen Kindercoach mit den Eltern besprochen. Die Entscheidungsverantwortung bleibt daher ausschließlich in der Hand der Eltern.

Abgrenzung zum Gerichtsverfahren.

Sollten die Konfliktparteien im Rahmen dieses CL-Verfahrens, aus welchen Gründen auch immer, keine einvernehmliche Lösung finden, dürfen die beteiligten Rechtsanwälte/innen in einem allfälligen, die gleiche Sache betreffenden Gerichtsverfahren die Parteien nicht vertreten. Damit wird die kooperative Grundhaltung während des außergerichtlichen CL-Verfahrens unterstrichen.

Auch alle andere,n am CL-Verfahren beteiligten Experten/innen dürfen in einem allfälligen späteren Gerichtsverfahren nicht Zeugen/innen oder Gutachter/innen sein.

Die weitreichenden Erfahrungen aus USA, Kanada und Großbritannien, wo dieses Modell schon seit längerem praktiziert wird, zeigen, dass beinahe alle Fälle zu einer außergerichtlichen und gemeinsamen Lösung führen, sofern sich die Parteien einmal zu dieser Art der Konfliktlösung entschieden haben.

Das Expert/innen-Team von
www.collaborativelaw.eu
    Wirtschaftsprüfer/innen und Steuerberater/innen
  • Peter Bittermann
  • KRin Maga. Christine Hapala
  • Dr. Harald Weiler


  • Rechtsanwälte/innen
  • Dr. Brigitte Birnbaum
  • Dr. Michael Czinglar
  • Mag. Anna-Maria Freiberger
  • Dr. Alfred Kriegler
  • Dr. Christoph Leon
  • Dr. Friedrich Schwarzinger
  • Mag. Doris Steinhausen
  • Dr. Eva Wexberg


  • Psychotherapeuten/innen
  • DSA Ingrid Farag, MAS
  • Dr. Herbert Gröger
  • Susanne Hackl
  • Mag. Veronika Richter
  • DSA Sabine Sommerhuber
  • Luigi Trenkler
  • Dr. Carmen Unterholzer

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